Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die BeamYourScreen-Software zwischen der BeamYourScreen GmbH, Mannheim, Deutschland (nachfolgend kurz BeamYourScreen) und Ihrer Kundin/Ihrem Kunden (nachfolgend kurz der Kunde) ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn BeamYourScreen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen erbringt.

2. Geltendes Recht, Gerichtsstand


2.1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Mannheim, Deutschland, vereinbart sofern der Kunde einen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

2.3. Dieser Gerichtsstand gilt auch, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand (z.B. Wohnsitz) in Deutschland hat und zudem nicht Verbraucher mit allgemeinem Gerichtsstand in der Europäischen Union, Norwegen, Island oder der Schweiz ist.

3. Vertragsschluss, Erfüllungsort


3.1 Sämtliche von BeamYourScreen veröffentlichte oder direkt erteilte Informationen stellen keine Vertragsangebote dar und sind freibleibend.

3.2 Vertragsschlüsse über den BeamYourScreen-Internetshop auf www.BeamYourScreen.com erfolgen in der Weise, dass dem Kunden, nachdem er die dort angefragten Informationen erteilt hat, von BeamYourScreen ein individuelles Vertragsangebot unterbreitet wird. Durch Betätigen des Buttons „Kaufen“ erklärt der Kunde die verbindliche Annahme dieses Angebotes.

3.3 Alle anderen Formen der Bestellungen (z.B. Post, Fax, Telefon) durch den Kunden stellen für ihn verbindliche Vertragsangebote dar. Die Annahme durch BeamYourScreen erfolgt nur durch ausdrückliche Erklärung oder durch Übersendung einer Zugangsmöglichkeit (Link und Passwort) per E-Mail zum Download und Einsatz der bestellten BeamYourScreen-Software.

3.4. BeamYourScreen behält sich alle Rechte (insb. Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrechte) an sämtlichen gelegentlich von Vertragsverhandlungen überlassenen Informationen, Softwareproben und Softwareprobezugängen vor.

3.5. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort und Zahlungsort Mannheim, Deutschland. Gesetzliche Regelungen über Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

4. Vertragsgegenstand im Allgemeinen


4.1. Der Kunde erhält entgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht an der BeamYourScreen-Software. Diese besteht aus einer Clientsoftware zum Einsatz auf dem Computer des Kunden, der BeamYourScreen-Serversoftware, die von BeamYourScreen auf Servern für Kundenzugriffe bereitgehalten wird, und einer ausführbaren BeamYourScreen-Datei. Mittels der BeamYourScreen-Software kann der Kunde seine Computerbildschirmanzeige über das Internet auf die Computerbildschirme von ihm bestimmbarer Dritter (nachfolgend Teilnehmer) übermitteln und dort anzeigen (nachfolgend Sitzung). Auf den Computern der Teilnehmer kommt dabei die ausführbare BeamYourScreen-Datei zum Einsatz.

4.2 Der Kunde kann hierüber nach seiner Wahl eine Lizenz (Punkt 6) erwerben oder einen Mietvertrag (Punkt 7) abschließen. Nähere Spezifikationen enthält daneben die Leistungsbeschreibung in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit BeamYourScreen gültigen Fassung, die ebenfalls Vertragsbestandteil wird.

4.3. Das Nutzungsrecht wird nur für die gemäß Punkt 5 bestimmten Personen eingeräumt.

4.4. Der Kunde ist zur Übertragung oder Vermietung des Nutzungsrechts oder zur Überlassung der Software an Dritte, mit Ausnahme der bestimmungsgemäßen Nutzung durch die Teilnehmer, nicht berechtigt. Mit dem Kunden in einem Konzern verbundene Unternehmen gelten ebenfalls als Dritte.

4.5. Übergabepunkt für die von BeamYourScreen zu erbringende Serverleistung an den Kunden ist der Serverausgang des BeamYourScreen-Servers.

4.6. BeamYourScreen erbringt die Serverleistung permanent. Dem Kunden wird hierauf eine Zugriffsberechtigung mit einer Quote von 99 % (Verfügbarkeitsquote) im Jahresmittel eingeräumt. Sofern der Kunde bei Nutzung tatsächlich eine höhere Verfügbarkeitsquote erreicht, wird dies von BeamYourScreen unentgeltlich geduldet.

4.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, die BeamYourScreen-Software zu bearbeiten oder zu verändern.

4.8. Nicht Vertragsgegenstand und von BeamYourScreen auch nicht anderweitig geschuldet sind der Source Code irgendeiner Software von BeamYourScreen oder dessen Offenlegung, Installationsarbeiten, Schulungen oder Einarbeitungen des Kunden oder Teilnehmers oder die Geeignetheit der Software für vom Kunden vorgesehene Zwecke.

4.9. Die BeamYourScreen-Clientsoftware wird dem Kunden spätestens innerhalb eines Tages nach Vertragsschluss durch Zusendung eines Downloadlinks und eines Passwortes per E-Mail zur Verfügung gestellt.

5. Spezifikationen des Vertragsgegenstandes nach Kundenwünschen


5.1. Bei Abschluss von Lizenz- oder Mietvertrag ergeben sich nachfolgende Spezifikationsmöglichkeiten der Nutzungsrechte an der BeamYourScreen-Software (Punkt 5.2 bis 5.4).

5.2. Bei Spezifikation einer Einzelbenutzerlizenz besteht die Berechtigung zur Nutzung nur durch eine bei Vertragsschluss namentlich zu benennende natürliche Person, die nicht mit dem Kunden identisch sein muss. Die BeamYourScreen-Clientsoftware darf dabei auf drei Computern des Kunden installiert sein.

5.3. Bei Spezifikation einer Teamlizenz besteht die Berechtigung zur Nutzung für den Kunden selbst und alle weiteren, beliebig vielen, im Unternehmen des Kunden fest angestellten Mitarbeiter. Die Anzahl der Sitzungen die zur selben Zeit durchgeführt werden dürfen richtet sich nach der vereinbarten Kapazität der Teamlizenz. Die BeamYourScreen-Clientsoftware darf auf allen Computern des Kunden installiert sein. Für Personen in Unternehmen die mit dem Unternehmen des Kunden im Konzern verbunden sind besteht keine Nutzungsberechtigung.

5.4. Die vorgenannten Spezifikationen (Einzelbenutzerlizenz und Teamlizenz) können weiterhin in verschiedenen Produktversionen gewählt werden. Die Produktversion bestimmt die maximal mögliche Anzahl von empfangenden Teilnehmern einer Sitzung.

6. Besondere Bestimmungen bei Erwerb einer Lizenz


6.1. Bei Erwerb einer Lizenz gelten ergänzend die nachfolgenden besonderen Bestimmungen (6.2 bis 6.3).

6.2. Der Kunde erwirbt das Nutzungsrecht an der BeamYourScreen-Software gemäß Punkt 4 und Punkt 5 für die Dauer von zehn Jahren. Die Nutzungszeit beginnt mit Vertragsschluss zu laufen. Ein Recht auf den Bezug von Updates und Upgrades besteht nicht.

6.3. Das vereinbarte Entgelt wird vollständig bei Vertragsschluss fällig.

7. Besondere Bestimmungen bei Abschluss eines Mietvertrages


7.1. Bei Abschluss eines Mietvertrages gelten ergänzend die nachfolgenden besonderen Bestimmungen (7.2 bis 7.4).

7.2. Der Kunde erwirbt für die Dauer des Mietverhältnisses ein einfaches Nutzungsrecht an der stets aktuellen Version der BeamYourScreen-Software gemäß Punkt 4 und 5.

7.3. Die Miete für die vereinbarte Vertragslaufzeit ist vollständig im Voraus zu entrichten und wird mit Vertragsschluss fällig.

7.4. Vertragsdauer, Vertragsverlängerung, Kündigung: Der Mietvertrag verlängert sich nach Ablauf der ursprünglich abgeschlossenen Vertragslaufzeit (Vertragsperiode) automatisch um jeweils eine weitere mit gleicher Dauer und zu gleichen Konditionen sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird.

8. Haftung für Mängel


8.1. Bei Vorliegen eines Mangels der Software haftet BeamYourScreen nach den gesetzlichen Bestimmungen mit nachfolgender Einschränkung.

8.2. Die verschuldensunabhängige Haftung von BeamYourScreen auf Schadenersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536 a BGB wird ausgeschlossen. Sonstige Haftungstatbestände bleiben hiervon unberührt.

9. Haftung für Schäden


9.1. Die Haftung von BeamYourScreen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet BeamYourScreen für jeden Grad des Verschuldens. Als Kardinalpflichten gelten wesentliche Rechte und Pflichten die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Beeinträchtigung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung für Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.2. Vorgenannter Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von BeamYourScreen.

9.3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Software.

9.4. Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber BeamYourScreen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadenersatzhaftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BeamYourScreen.

9.5. Die Haftung aus Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Widerrufsbelehrung


10.1. Dem Kunden steht nachfolgendes Widerrufsrecht zu (10.2 bis 10.3). Dies gilt nicht, sofern er bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

10.2. Widerrufsrecht: Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E- Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten von BeamYourScreen gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie den Pflichten von BeamYourScreen gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten entweder per E-Mail an info@BeamYourScreen.com oder per Fax an +49-(0)621-7001-9989 oder per Post an BeamYourScreen GmbH, R 3, 4- 5, 68161 Mannheim, Deutschland.

10.3. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung muss der Kunde keinen Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für BeamYourScreen mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung.


11. Pflichten des Kunden und Vertragsstrafe


11.1. Für jeden Fall der Verletzung der Nutzungs- und Überlassungsvereinbarungen unter Punkt 4.4, 5.2, 5.3, 5.4 hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 35.000 an BeamYourScreen zu zahlen.

11.2. Der Kunde hat bei Nutzung der BeamYourScreen-Software die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte zu übermitteln.

11.3. Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der Clientsoftware umgehend die in der Dokumentation angegebene Installation sowie einen Funktionstest durchzuführen.

11.4. Er hat die in der Leistungsbeschreibung angegebene Hard- und Softwareumgebung vorzuhalten sowie selbst Sorge dafür zu tragen, dass auch beim Teilnehmer die hinreichenden Voraussetzungen bestehen.

11.5. Der Kunde hat bei Nutzung des Dienstes die rechtzeitige und hinreichende Sicherung aller Daten selbstverantwortlich und auf eigene Kosten vorzunehmen.

11.6. Der Kunde ist zu schonendem Umgang mit den Serverressourcen verpflichtet. Bei Ende einer Sitzung oder im Falle längerer Übertragungspausen hat er sich ordnungsgemäß auszuloggen.

11.7. Der Kunde ist zur Installation von BeamYourScreen zur Verfügung gestellter Updates und Upgrades der BeamYourScreen-Clientsoftware verpflichtet.

11.8. Der Kunde hat BeamYourScreen jede Änderung seiner Adresse und anderer für den Vertrag wesentlicher Daten (z.B. Zahlungsdaten) rechtzeitig mitzuteilen.

11.9. Der Kunde stellt BeamYourScreen von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der nicht vertragsgemäßen Verwendung der Software herrühren.

11.10. Nach Vertragsende hat der Kunde sämtliche BeamYourScreen-Software von seinen Computern, Servern und Speichermedien vollständig zu löschen und hierüber auf Verlangen eine Löschungserklärung abzugeben.

12. Entgelte und Zahlungsbedingungen


12.1. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die vereinbarten Entgelte einschließlich, gegenüber Unternehmern ausschließlich, der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Letzteren sind eventuell anfallende Zoll- oder andere öffentliche Abgaben ebenfalls nicht enthalten und sind von diesen zu tragen.

12.2. Rechnungen von BeamYourScreen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. BeamYourScreen ist berechtigt, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur zu stellen.

13. Zahlungsverzug des Kunden


13.1. Kommt der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder misslingt eine Kreditkartenabbuchung oder Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. mangelnde Deckung, unkorrekte Daten), ist BeamYourScreen berechtigt, hierfür Schadenersatz für Bearbeitungsaufwand in Höhe von EUR 15,00 zu berechnen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Aufwands bleibt für beide Seiten zulässig.

13.2. Befindet sich der Kunde über drei Monate mit der Begleichung einer Rechnung für einen Vertragszeitraum oder für einen wesentlichen Teil dessen in Verzug, ist BeamYourScreen berechtigt, seine insoweit unbezahlte Leistung zurückzuhalten sowie den Vertrag nach Androhung fristlos zu kündigen.

14. Verjährung der Ansprüche von BeamYourScreen


Die Ansprüche von BeamYourScreen auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährung gilt § 199 BGB.

15. Aufrechnung


Aufrechungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BeamYourScreen anerkannt sind.

16. Referenzbenennung


BeamYourScreen wird das Recht eingeräumt, den Kunden als Referenzkunden für die Bewerbung der BeamYourScreen-Software unter Wiedergabe von dessen Firma bzw. Unternehmensbezeichnung, dessen Marke bzw. Unternehmenslogo sowie dessen URL zu benennen (z.B. Benennung auf Homepage und gedruckten Werbematerialien). Der Kunde kann seine Zustimmung hierzu durch schriftliche Mitteilung für die Zukunft widerrufen.

17. Gesetzesverstöße unter Einsatz von BeamYourScreen


BeamYourScreen behält sich das Recht vor, bei dringendem Verdacht der Begehung von Gesetzesverstößen unter Einsatz des Zugangs des Kunden zur BeamYourScreen-Serversoftware deren Funktionalität auszusetzen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich unterrichtet.

18. Datenschutz


BeamYourScreen und der Kunde sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Kundendaten werden gemäß der Datenschutzerklärung ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung sowie zur Kundeninformation und zur Marktanalyse verwendet und vertraulich behandelt. Nur innerhalb dieses Rahmens werden sie eventuell an Dritte weitergegeben. Diese werden von BeamYourScreen ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.

19. Erfüllungsgehilfen


BeamYourScreen ist berechtigt zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte einzusetzen.

20. Schriftform


Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen die der Kunde gegenüber BeamYourScreen oder einem Dritten abzugeben hat bedürfen der Schriftform, dies gilt nicht für Fälle des § 312 f BGB.

21. Höhere Gewalt


Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Folgende Umstände sind insbesondere als höhere Gewalt anzusehen: nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets, von der Vertragspartei nicht zu vertretende Explosionen/Feuer/Überschwemmungen, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, über sechs Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf. Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

Stand: 1. Januar 2008
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